Die Verantwortlichkeit im Datenschutz
Thomas Kosmider

- 978-3-415-07048-6
- Richard Boorberg, Stuttgart, München
- 1. Auflage 2021 (Juni 2021)
- 310 S.
- kartoniert
Wann ist jemand Verantwortlicher? In diesem Buch wird der Datenschutzverantwortliche mit einem... mehr
Produktinformationen "Die Verantwortlichkeit im Datenschutz"
Wann ist jemand Verantwortlicher?
In diesem Buch wird der Datenschutzverantwortliche mit einem Fokus auf Verbandsstrukturen detailliert betrachtet. Nach einer Bestimmung des Verantwortlichen in sachlicher Hinsicht folgt eine ausführliche Betrachtung in persönlicher Hinsicht. Von tragender Bedeutung sind dabei die Zuordnung natürlicher Personen zum Verantwortlichen, die Fälle der Weisungsabweichung, die Einordnung von Teilen einer Organisation, wie beispielsweise dem Betriebsrat, sowie die Abgrenzung zu anderen datenschutzrechtlichen Akteuren.
Die Rechtfertigung internern Datenverarbeitungen
Daran anknüpfend werden zunächst Datenverarbeitungen untersucht, die innerhalb der Sphäre des Verantwortlichen vorgenommen werden. Sie sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig, auch wenn die Rechtfertigungsgründe hierfür gewisse Erleichterungen vorsehen. In diesem Zusammenhang trifft der Autor Aussagen zu einem etwaigen datenschutzrechtlichen Konzernprivileg.
Die Zurechung bei Bußgeldern und Schadenersatz
Nach der Bestimmung des dem Bußgeldtatbestand der DSGVO zugrundeliegenden Zurechnungssystems wird außerdem die Relevanz der Zuordnung zum Verantwortlichen für die Verhängung von Geldbußen behandelt. Für die Zurechnung kann weder auf das OWiG noch auf den Begriff der wirtschaftlichen Einheit abgestellt werden. Vielmehr ist der DSGVO ein eigenes Zurechnungsmodell zu entnehmen. Letztlich erfolgt in ähnlicher Weise auch eine Betrachtung des Schadensersatzanspruchs.
Rechte und Pflichten des Datenschutzverantwortlichen
Der Verantwortliche ist der Hauptakteur des europäischen Datenschutzrechts. An ihn richtet sich der überwiegende Teil der Pflichten aus der DSGVO, deren Einhaltung er zu verantworten hat. Vor allem ihm gegenüber machen Betroffene ihre Rechte, insbesondere auch Schadensersatzansprüche, geltend. Außerdem kann der Verantwortliche Adressat empfindlicher Geldbußen sein.
Besonders empfehlenswert für
In diesem Buch wird der Datenschutzverantwortliche mit einem Fokus auf Verbandsstrukturen detailliert betrachtet. Nach einer Bestimmung des Verantwortlichen in sachlicher Hinsicht folgt eine ausführliche Betrachtung in persönlicher Hinsicht. Von tragender Bedeutung sind dabei die Zuordnung natürlicher Personen zum Verantwortlichen, die Fälle der Weisungsabweichung, die Einordnung von Teilen einer Organisation, wie beispielsweise dem Betriebsrat, sowie die Abgrenzung zu anderen datenschutzrechtlichen Akteuren.
Die Rechtfertigung internern Datenverarbeitungen
Daran anknüpfend werden zunächst Datenverarbeitungen untersucht, die innerhalb der Sphäre des Verantwortlichen vorgenommen werden. Sie sind grundsätzlich rechtfertigungsbedürftig, auch wenn die Rechtfertigungsgründe hierfür gewisse Erleichterungen vorsehen. In diesem Zusammenhang trifft der Autor Aussagen zu einem etwaigen datenschutzrechtlichen Konzernprivileg.
Die Zurechung bei Bußgeldern und Schadenersatz
Nach der Bestimmung des dem Bußgeldtatbestand der DSGVO zugrundeliegenden Zurechnungssystems wird außerdem die Relevanz der Zuordnung zum Verantwortlichen für die Verhängung von Geldbußen behandelt. Für die Zurechnung kann weder auf das OWiG noch auf den Begriff der wirtschaftlichen Einheit abgestellt werden. Vielmehr ist der DSGVO ein eigenes Zurechnungsmodell zu entnehmen. Letztlich erfolgt in ähnlicher Weise auch eine Betrachtung des Schadensersatzanspruchs.
Rechte und Pflichten des Datenschutzverantwortlichen
Der Verantwortliche ist der Hauptakteur des europäischen Datenschutzrechts. An ihn richtet sich der überwiegende Teil der Pflichten aus der DSGVO, deren Einhaltung er zu verantworten hat. Vor allem ihm gegenüber machen Betroffene ihre Rechte, insbesondere auch Schadensersatzansprüche, geltend. Außerdem kann der Verantwortliche Adressat empfindlicher Geldbußen sein.
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- Datenschutzbeauftragte
- Personalverantwortliche
- Sicherheitsverantwortliche
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