Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt für eine Vielzahl von Unternehmen neue bzw. erstmals kodifizierte Anforderungen auf, die mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sind. Verstöße werden empfindlich sanktioniert. Unternehmen sind zwar seit einiger Zeit auf Basis der ergangenen Rechtsprechung angehalten, sich mit der Thematik zu beschäftigen, durch die Verkündung des Gesetzes erhält das Thema jedoch neue Relevanz. Auch Unternehmen, die dies bisher vermieden/aufgeschoben haben, müssen sich nun mit dem Hinweisgeberschutz beschäftigen.
Als Hilfsmittel, um den neuen Gesetzestext zu erfassen und die korrekten Handlungsvorgaben abzuleiten, steht häufig nur die Gesetzesbegründung zur Verfügung. Die relevanten Bestimmungen herauszufinden, zu verstehen und ggf. die jeweilige Begründung herauszusuchen kostet jedoch Zeit, die im Unternehmensalltag häufig nicht zur Verfügung steht.
Die Textausgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes punktet mit Vollständigkeit, Aktualität und Übersichtlichkeit. Den jeweiligen Paragrafen ist die Gesetzesbegründung zugeordnet. Einführende und erläuternde Worte des Herausgebers runden das Werk ab und ermöglichen eine praxisnahe und verständliche Einordnung.
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