Arbeitsrecht in der Kirche

Staatliches Arbeitsrecht und kirchliches Dienstrecht

Reinhard Richardi Hrsg.

Cover
69,00 € *

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  • 978-3-406-74707-6
  • C. H. Beck Verlag, München
  • 8. Auflage 2019 (Dezember 2019)
  • 353 S.
  • gebunden
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Produktinformationen "Arbeitsrecht in der Kirche"
Zum Werk

Das Handbuch beschreibt in verständlicher Form die rechtlichen Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Zentraler Gegenstand der Untersuchung ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die am 21.12.2008 in Kraft getreten ist. Diese regelt jetzt auch Vorsorgeuntersuchungen, die zuvor im Satzungsrecht der Unfallversicherungsträger ihre Rechtsgrundlage hatten. Erörtert werden zudem solche Vorsorgeuntersuchungen, die sich aus anderen Rechtsvorschriften ergeben, wie nach der DruckluftV, der StrahlenschutzV, der RöntgenV und dem Bergrecht.

Das Handbuch geht ausführlich auf die Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitsmediziners ein. Die rechtliche Stellung und die notwendigen fachlichen Qualifikationen des Arbeitsmediziners werden eingehend dargestellt. Behandelt werden darüber hinaus praxisrelevante Themen wie Impfungen, Kosten für erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen, Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats, sowie die behördlichen Aufsichtsbefugnisse.

Es erfolgt die Zuordnung der arbeitsmedizinischen Untersuchungen zu den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen.

Zur Neuauflage

Das Handbuch hat den Rechtsstand 1. Juli 2019. Berücksichtigt sind die Änderungen der ArbMedVV vom November 2016 und die Zweite Änderungsverordnung vom Sommer 2019. Eingearbeitet wurden auch die geänderten oder neu veröffentlichten Arbeitsmedizinischen Regeln.

Die Neuauflage verarbeitet auch die Datenschutz-Grundverordnung, die Änderungen der Arbeitsstättenverordnung, der Gesundheitsschutz-Bergverordnung und der Strahlenschutzverordnung.

Dem Thema Leiharbeit und der Abgrenzungsproblematik Vorsorge und Eignungsunterlagen wird größerer Raum gewidmet.

Zielgruppe
Für Ärzte mit arbeitsmedizinischer Fachkunde, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsingenieure, Berufsgenossenschaften, überbetriebliche medizinische Dienste, die Arbeitsschutzbehörden des Bundes und der Länder, Unternehmer und Behördenleiter, Betriebs- und Personalräte, Rechtsanwälte und Richter.
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