Mit der Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes ist die erste große Anpassung des Gesetzes seit 1974 erfolgt. Fällig war sie längst - denn weder spiegelte sich der Wandel der Arbeitswelt bisher im BPersVG noch reichten die Mitbestimmungsrechte von Personalräten an die der Betriebsräte heran.
Schwerpunkte der Novelle:
Überarbeitung von Wahlrechtsvorschriften, unter anderem mit Absenkung der Altersgrenze für die Wahlberechtigung auf 16 Jahre
Schaffung von Übergangsmandaten zur Vermeidung personalvertretungsloser Zeiten
Digitalisierung der Personalratsarbeit, beispielsweise mit Telefon- und Videokonferenzen für Personalratssitzungen als Alternative zu Präsenzsitzungen
Mitspracherechte bei flexiblen Arbeitszeiten und Mobilarbeit
Die Novellierung stellt die Interessenvertretung vor große Herausforderungen. Zur Erleichterung ihrer Arbeit hat der Bund-Verlag das novellierte Bundespersonalvertretungsgesetz im Taschenformat herausgegeben. In der Textausgabe enthalten ist auch die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz.
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