Der Kommentar erläutert praxisnah und durchweg aktuell das Recht der Berufsausbildung sowie der Fortbildung und Umschulung. Schwerpunkte bilden:
Berufsausbildungsvertrag
Kündigungsschutz für Auszubildende
Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
Berufsbildung im öffentlichen Dienst sowie in anderen Wirtschaftszweigen
Besonders praktisch: Abgedruckt sind die neue Ausbilder-Eignungsverordnung, in Kraft seit 1.8.2009, die Musterprüfungsordnung sowie Auszüge aus der RL 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Die Adressaten sind IHK, Handwerks-, Landwirtschafts-, und Rechtsanwaltskammern, aber auch Agenturen für Arbeit, Betriebe, Richter und Rechtsanwälte.
Weiterführende Links zu "Berufsbildungsgesetz: BBiG"