Der Fitting steht unter den BetrVG-Kommentaren für besonders ausgewogene und fundierte Lösungen von Streitfragen. Seine Aussagen werden gleichermaßen geschätzt und akzeptiert von Betriebsräten, Gewerkschaften, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern und deren Verbänden, Personalleiterinnen und Personalleitern, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie Behörden und Arbeitsgerichten.
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