Aktueller Stand des MiLoG mit neuester Rechtsprechung
Gut verständliche, an der Praxis orientierte Kommentierung
Eigener Abschnitt zu den Branchen-Mindestlöhnen
Der Mindestlohn ist die absolute Untergrenze für die Bezahlung von Arbeit. Neben dem gesetzlichen gibt es spezielle, höhere Branchen-Mindestlöhne, zum Beispiel für das Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, die Gebäudereinigung, die Pflegebranche und die Leiharbeit. Der Kommentar erläutert das Zusammenwirken von Mindestlohngesetz (MiLoG) und Branchen-Mindestlöhnen.
Schwerpunkte der Kommentierung sind:
Für wen gilt der Mindestlohn? Welche Arbeitszeiten sind zu vergüten?
Was gilt für Fahrten zu Kunden, Lade-, Stand-, Reise-, Wasch und Umkleidezeiten?
Was ist mit Arbeitsbereitschaft, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft?
Können Zuschläge, Prämien und Zulagen auf den Mindestlohn angerechnet werden?
Wie wird der Mindestlohn kontrolliert und durchgesetzt?
Was ist bei Klagen auf Mindestlohn zu beachten?
Für wen gelten Branchen-Mindestlöhne - Was ist hier zu beachten?
Autor: Thomas Lakies, Richter am Arbeitsgericht in Berlin