Seit dem 1. Januar 2019 gibt es die befristete Teilzeit. Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 45 Arbeitnehmenden können ihre Arbeitszeit befristet reduzieren. Gleichstellungspolitisch ist dies ein großer Erfolg. Frauen und Männern können ihre Arbeitszeit deutlich leichter und lebensphasenorientiert planen. Die Broschüre wendet sich an Betriebsrätinnen und Betriebsräte und bietet einen guten Gesamtüberblick über die rechtlichen Möglichkeiten, die Arbeitszeit zu reduzieren.
Aus dem Inhalt: Ohne Anlass - Unbefristete Teilzeit, Von Teilzeit in Vollzeit, Brückenteilzeit Kinder, Elternzeit Pflege - Kurzzeitpflege, Längerfristige Pflege, Langfristige Pflege Arbeitsrechtliche Folgen Mitbestimmung BR Unterstützung der IG BCE